a.) Periodische arbeitschutzmäßige Überprüfung der Anlagen, Maschinen und Technologien vor ihrer Inbetriebnahme.
- Anfertigung von fehlender Betriebsdokumentation.
- Abwicklung geeigneter Qualitätszertifikatsverfahren zum Arbeitsschutz
- Periodische Überprüfungen von Anlagen, Maschinen und Technologien vor deren Inbe-triebnahme aus Sicht des Arbeitsschutzes.
b.) Hauptprüfung der Konstruktionen und sicherheitstechnische Überprüfung von Hebevorrichtjungen und Hebemaschinen.
- Erfüllung fortlaufender sicherheitstechnischer Aufgaben für Hebemaschinen.
- Schaffung von Registrierungssystemen, die mit den Hebemaschinen zusammenhängen.
- Erledigung der Datenverarbeitung und Dokumentation der konstruktionsmäßigen Hauptprüfung und sicherheitstechnischen Überprüfung von Hebemaschinen.
- Durchführung von Lehrgängen und Prüfungen für Hebemaschinenarbeiter.
- Vorbereitung und Durchführung der sicherheitstechnischen Weiterbildung für Hebemaschinenarbeiter.
- Erarbeitung von Technologien für den innerbetrieblichen Transport.
c.) Periodische Überprüfung von schweißtechnischen Ausrüstungen.
- Überprüfung von schweißtechnischen Ausrüstungen und Technologien.
- Sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsstellen und Technologien für Schweißarbeiten.
- Fachliche Beurteilung neuer Arbeitsstellen.
d.) Anfertigung von Protokollen über Berührungsschutz, Brandschutz und Blitzschutz.
- Fachgutachten über die Beschaffenheit Elektrischer Netze.
- Durchführung von Berührungs-, Brand-, und Blitzschutz-Überprüfungen.
- Jährliche Überprüfung von elektrischen Werkzeugmaschinen.