a.) Durchführung von Aufgaben des Umwelt- und Arbeitsgesundheitsschutzes
- Abwicklung von Genehmigungsverfahren für die Arbeit mit gefährlichen Stoffen und Er-zeugnissen auf Grund der Arbeitsgesundheitsvorschriften.
- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen zur Behandlung, Lagerung, und Verwendung von gefährlichen Stoffen und Erzeugnissen.
- Fortdauernde Erledigung von sachbezogenen Aufgaben des Umweltschutzes.
b.) Messung von Verschmutzungen und Risikofaktoren (Staub, Lärm, Luft, Wasser, Beleuchtung, usw.)
- Messung der an den Arbeitsstellen vorkommenden Risikofaktoren - Staub, Lärm, Luft, Wasser, Beleuchtung, Vibration, usw.
- Messung von Verschmutzungen die mit dem Umweltschutz zusammenhängen - Lärm, Luft, gefährliche Stoffe und Abfälle.
c.) Anfertigen von Jahresberichten über gefährliche Abfälle und Luftverschmutzungen.
- Anfertigen von Fachgutachten über Auswirkungen von Investitionen zum Umweltschutz.